Formular zur Einrichtung eines neuen Treuhandkontos

Die DKB teilte uns Folgendes mit:

Wirtschaftlich Berechtigte/r nach den Geldwäschevorschriften

 

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 11 Abs. 5 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet und berechtigt, Angaben zum Treugeber als wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und diese Angaben durch geeignete Maßnahmen zu verifizieren. Abgestellt wird hierbei auf die natürliche Person, welche im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigte aufgrund ihrer Eigentümerstellung/einer faktischen Kontroll- oder Steuerungsmöglichkeit zu betrachten ist oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt/eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Änderungen in der Person des wirtschaftlich Berechtigten sind uns unverzüglich nach § 11 Abs. 6 Geldwäschegesetz anzuzeigen.

Übersenden Sie uns das unten verknüpfte Dokument zusammen mit einem Scan Ihres Ausweisdokuments, damit wir diese bei der Bank einreichen können.

 

Die Daten sind für jeden wirtschaftlich Berechtigten einzureichen. Sollten sich zukünftig Änderungen bei den wirtschatflich Berechtigten ergeben, sind diese von Ihnen selbständig sofort an die Bank (oder an uns zur Weiterleitung) zu melden.

Verifizierungsbogen der DKB
Verifizierung.pdf
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